Berufsbild

Seit mehr als 100 Jahren beschäftigen sich in Deutschland Erbenermittler mit der Suche unbekannter Erben und insbesondere mit der lückenlosen urkundlichen Dokumentation der Verwandtschaftsverhältnisse der identifizierten Erbprätendenten.
Ursprünglich ging die Suche unbekannter Erben auf die in Übersee verstorbenen Auswanderer zurück, deren Erben in der "alten Heimat" gesucht werden mussten.
Bis in die Gegenwart beschäftigen sich Erbenermittler in Deutschland jedoch intensiv mit dem Thema der Vertreibung während und nach dem II. Weltkrieg, da bis heute zahlreiche verwandtschaftliche Beziehungen in die ehemaligen deutschen Ostgebiete zurückgehen.
Daneben führt eine zunehmend anonymisierte Gesellschaft bis in die Gegenwart zu einem erhöhten Bedarf der Erbenermittlung, insbesondere in den Ballungsräumen und Großstädten.

Eingeschaltet werden Erbenermittler von Nachlassgerichten, Nachlass- und Abwesenheitspflegern bzw. Rechtsanwälten und Notaren oder aber auch von Erbengemeinschaften, bei denen der Verbleib einzelner Miterben ungeklärt oder die Erbnachweisführung (z.B. wegen fehlender Urkunden) erschwert ist.

Grundlage der Erbenermittlung in Deutschland ist meistens die gesetzliche Erbfolge, die in der zeitlichen Rückverfolgung theoretisch als unendlich gilt, jedoch ihre Grenzen in der Nachweisführung durch Personenstandsurkunden oder Kirchenbucheinträge findet, da der urkundliche Nachweis der Erbrechte grundlegender Bestandteil der Beweisführung in Nachlassverfahren und somit der Arbeit des Erbenermittlers ist.

Auch die Erbfolge gemäß sog. letztwilliger Verfügung (Testament und Erbvertrag) kann Gegenstand der Erbenermittlung sein, wenn die begünstigten Erben (z.B. bei älteren Testamenten) nicht auffindbar sind.

Der genealogische und historische Bestandteil der Erbenermittlung bildet einen erheblichen Anteil des Berufsalltags eines Erbenermittlers. Hierbei greifen Erbenermittler vielfach auf umfangreiche eigene Archive und Quellen zurück. Die präzise Kenntnis von öffentlichen und privaten Konvoluten, Standesamts- und Meldeunterlagen sowie Kirchspielen sind ebenfalls unerlässlich.

Darüber hinaus sind umfangreiche kaufmännische Kenntnisse, ein hoher Grad an Mobilität und intensive Reisetätigkeit, Fremdsprachenkenntnisse, das Lesen alter Schriften, überdurchschnittliches Durchhaltevermögen bei häufig langjährigen Recherchen sowie ein Netzwerk von Korrespondenten im In- und Ausland ebenfalls zwingend notwendig, um am Markt zu bestehen.

Die nur im Erfolgsfall fällige Honorarsumme, die durch die bislang unbekannten Erben an den Erbenermittler nach vorheriger Dienstleistungsvereinbarung zu entrichten ist, beträgt bei inländischen Nachlässen bis zu 30% der Erbschaft zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jeweils abhängig von der Werthaltigkeit des Nachlassvermögens und der Schwierigkeit der Recherche. Bei Auslandsbezug bzw. ausländischen Nachlassfällen sind höhere Prozentsätze möglich.
Die im Rahmen des VDEE organisierten Erbenermittler arbeiten grundsätzlich auf Erfolgshonorarbasis und im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns.
Aufgrund der Erfolgshonorierung ist die Werthaltigkeit eines Nachlasses existenziell für die Wirtschaftlichkeit der Erbenermittlung. Bei Kontaktaufnahme durch einen Erbenermittler mit potentiellen Erben kann daher davon ausgegangen werden, dass es sich um einen werthaltigen positiven Nachlass handelt.

Im Rahmen der Erbschaftsteuer wirken sich die Kosten der Erbenermittlung für den Erben steuermindernd aus. Die Kosten der Erbenermittlung werden vom Finanzamt als Nachlassregelungskosten anerkannt.

Neueinsteiger in das Berufsfeld des Erbenermittlers sollten über ein gesichertes und umfangreiches finanzielles Polster verfügen, da die Bearbeitung der oftmals sehr komplexen Fälle eine vollständige finanzielle und zeitliche Vorleistung erfordert. Von der Auftragserteilung bis zur Auszahlung des Honorars vergehen durchaus auch mehrere Jahre. Daneben liegt das Erfolgsrisiko ausschließlich beim Erbenermittler. Kann ein Erbenermittler (beispielsweise wegen fehlender Urkundenlage) keine Erben nachweisen, so gehen die gesamten Recherchekosten zu seinen Lasten.

In Einzelfällen werden Erbenermittlungsunternehmen auch auf Basis frei vereinbarter Pauschal- oder Zeithonorare tätig. Hier steht meistens die Klärung einzelner familiärer Zusammenhänge oder die Urkundenbeschaffung im Vordergrund.

Hier auf der Homepage finden Sie erste Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Erbenermittlung.

Über die aktuellen Stellenangebote können Sie sich auf den Internetseiten unserer Mitgliedsunternehmen informieren.

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V. • Kyffhäuserstr. 11 • 10781 Berlin
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