August 2022

Der VDEE informiert:
Der Bundesrat übernimmt die Forderung nach einem zentralen Register für nachrichtenlose Konten – die Bundesregierung geht noch einen Schritt weiter!

Berlin, 03.08.2022

Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) begrüßt ausdrücklich den Gesetz­entwurf des Bundesrates zum Problem der sogenannten „Nachrichtenlosen Konten“ als einen Vorschlag in die richtige Richtung. In seiner Drucksache 20/1534 stellt dieser Entwurf unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener“ nun auch „Regelungsbedarf“ fest – und übernimmt damit eine der Hauptforderungen des VDEE!

Völlig unabhängig von der Höhe des Geldvermögens auf nachrichtenlosen Konten gilt es – angesichts der rasant fortschreitenden Digitalisierung im Bankengewerbe (bereits 2019 wurden 70 % der 107,8 Millionen Girokonten online geführt) – „die ver­fas­sungs­recht­li­che Institutsgarantie des Eigentums zugunsten der Erben zu stärken ...“, wie auch im Grundgesetz (Art. 14 Abs. 1) festgeschrieben.

Der Lösungsansatz des Bundesrates schlägt das vom VDEE schon seit langem geforderte zentrale Register nachrichtenloser Konten vor. In Anlehnung an das seit 2015 praktizierte Verfahren zur Kirchensteuer sollen jetzt auch die Sterbefälle übermittelt werden. Konkret sollen dafür dem Bundesamt für Justiz vom Bundes­zentral­amt für Steuern künftig die gespeicherten persönlichen Daten zu Verstorbenen und der Name des jeweiligen Kreditinstituts gleichzeitig in maschineller Form übermittelt werden. Das Bundesamt für Justiz soll dann künftig mit diesen Daten ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet führen, in dem insbesondere Erben alle für die weitere Geltendmachung von Vermögensansprüchen vorhandenen Informationen suchen können.

Die Bundesregierung aber bremst, mit gutem Grund:

Sie verfolgt laut eigener Aussage einen weitergehenden Ansatz. Sie beabsichtigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Mit dieser Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden. Denn die Erfahrung aus anderen Ländern mit existierenden zentralen Registern zeigt, dass nach ca. 15 Jahren „Nachrichtenlosigkeit“ weniger als 10 Prozent dieser Vermögen aufgefunden und an die rechtmäßigen Eigentümer ausbezahlt werden.

Daher findet auch dieser Ansatz die Zustimmung des VDEE, vorausgesetzt, der grundgesetzlich garantierte Anspruch der – oft eben unbekannten – Erben bleibt gewährleistet. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang seit Jahren die Initiative des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND e.V.) zur Schaffung eines Social Impact Fonds. Denn mit diesem Schritt würden die betreffenden Mittel von Banken und anderen Finanzinstituten in ein gemeinwohlorientiertes Sondervermögen überführt.

Der entscheidende erste Schritt für all diese Pläne ist jedoch ein zentrales Register.

zurück zu den neuesten Aktivitäten »

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V. • Kyffhäuserstr. 11 • 10781 Berlin
Tel.: 030 - 246 251 62 • Fax: 030 - 246 251 63 • E-Mail: mail@vdee-ev.de