November 2020

Stasiunterlagen in das Bundesarchiv integriert

Berlin, 19.11.2020

Die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR werden aus der Verantwortung der Stasi-Unterlagenbehörde in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen. Zudem wird beim Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet. Der Bundestag billigte am Donnerstag, 19. November 2020, den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten“.

Die Stasi-Unterlagen werden in die Verantwortung des Bundesarchivs eingegliedert. Damit wird die Zuständigkeit für diese Archivbestände bei dem für die Sicherung von Archivgut des Bundes zuständigen Bundesarchiv gebündelt. Es ergeben sich hierdurch Vereinfachungen für diejenigen, die um Auskunft aus den Akten oder Akteneinsicht ersuchen. Künftig können sie sich sowohl hinsichtlich der Stasi-Unterlagen als auch weiterer für ihr Ersuchen relevanter Archivbestände des Bundesarchivs an das Bundesarchiv als einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Deutscher Bundestag / Drucksache 19/23709 vom 27.10.2020 » 
Bundestag beschließt Übergang der Stasi-Akten ins Bundesarchiv » 

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